Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltung der Bedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart wurden. Den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

§ 2 Angebot und Vertragsschluß
Die Woerner + Cie. GmbH betreibt auf ihrer Internetseite einen Internet-Shop. Die Bestell-Funktion der Internetseite der Woerner + Cie. GmbH steht ausschließlich Kunden zur Verfügung, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind und denen von der Woerner + Cie. GmbH Zugangsdaten für einen Login zum Internet-Shop zur Verfügung gestellt wurden.

Nach Durchführung des Kunden-Login können die Kunden die auf der Internetseite präsentierten Waren in einen Warenkorb einlegen und diese Waren bestellen. Die vom Kunden abgegebene Bestellung ist jeweils ein Angebot des Kunden an die Woerner + Cie. GmbH auf Abschluss eines Vertrages, der binnen zehn Tagen von der Woerner + Cie. GmbH angenommen werden kann. Die Annahme erfolgt durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung, die schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgen kann. Die Annahmefrist beginnt mit der Absendung der Bestellung. Erfolgt binnen der genannten Frist von zehn Tagen keine Vertragsannahme durch eine Auftragsbestätigung, kommt zwischen den Parteien kein Vertrag zustande.

SämtlicheAngebote sind freibleibend und unverbindlich.Annahmeerklärungen, sämtliche Bestellungen sowie Absprachen mit Vertretern oder Angestellten des Verkäufers bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der Geschäftsleitung. Schriftliche Zusagen der Vertreter bedürfen ebenfalls der Bestätigung der Geschäftsleitung. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Kommt der Besteller bei Abschluß- und Abrufaufträgen nach Verlangen des Verkäufers nach Vollendung der zu erbringenden Leistungen durch schriftliche Mahnung des Verkäufers in Verzug, bedarf es in der Mahnung keiner Ablehnungsandrohung. Nach dem Ablauf der Frist ist der Verkäufer berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

§ 3 Druckvorlagen
Aufträge nach besonderen Vorlagen beinhalten automatisch auch die Bestellung der dazu notwendigen Entwürfe, Zeichnungen, Vorlagen, Filme, Klischees, Walzen oder Werkzeuge zu den anfallenden anteiligen Selbstkostenpreisen. Angaben unserer Reisenden über die ungefähre geschätzte Höhe der anfallenden anteiligen Selbstkosten sind unverbindlich. Auch nach vollständiger Zahlung der berechneten anteiligen Kosten bleiben wir Miteigentümer an diesen Gegenständen. Die Vertragspartner können nur gemeinsam über diese Gegenstände verfügen. Das Besitzrecht steht dem Verkäufer jedoch alleine zu. Der Verkäufer verpflichtet sich, alle Gegenstände mit Sorgfalt aufzubewahren. Durch natürliche Abnutzung bzw. Lagerung unbrauchbar gewordener Druckunterlagen werden für den Folgeauftrag neu hergestellt und wiederum anteilig berechnet. Bei nicht fristgerechter Einsendung der Druckunterlagen bzw. Rücksendung der Druck- oder Herstellungsgenehmigung ist der Verkäufer nach Fristsetzung von 10 Tagen zum Vertragsrücktritt berechtigt. Die Folgen ergeben sich aus Ziff. 9 Abs. 2 dieser Bedingungen.

§ 4 Schutzrechte und Datenspeicherung
Das Urheberrecht an von uns gestellten Entwürfen, Dessins, Zeichnungen und Skizzen steht mit dem Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck dem Verkäufer allein zu. Vom Verkäufer hergestellte Waren dürfen mit dem Herstellungsvermerk versehen werden. Eine Verarbeitung und Speicherung der kundenbezogenen Daten gilt als vereinbart. Grundlage bildet das Datenschutzgesetz.

§ 5 Leistungszeit und Lieferung
Die Lieferfrist beginnt mit der Klarstellung sämtlicher zur Erfüllung des Vertrages notwendigen Unterlagen, insbesondere nach Vorliegen aller erforderlichen Klischees, Werkzeuge und Druckgenehmigungen seitens des Auftraggebers. Bei Bestellung von Waren über den Internet-Shop beginnt die Lieferfrist mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden. Leistungstermin oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart wurden bedürfen der Schriftform. Bei nachträglicher Auftragsänderung ist der Verkäufer an die ursprünglich zugesagte Lieferfrist nicht mehr gebunden. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Verkäufer, auch wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie bei Ereignissen höherer Gewalt insoweit vom Vertrag zurücktreten. Der höheren Gewalt stehen alle Zustände gleich, die dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. währungs- und handelspolitische oder sonstige hoheitlicheMaßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen sowie Behinderung der Verkehrswege und zwar gleichgültig, ob diese Umstände beim Verkäufer oder einem Unterlieferanten eintreten. Wird ein vereinbarter Liefertermin nach Klarstellung um mehr als 8 Wochen überschritten, so ist der Auftraggeber berechtigt, dem Verkäufer eine Nachfrist von 4 Wochen zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf kann er durch schriftliche Erklärung von denjenigen Lieferungen und Leistungen zurücktreten, die bis zum Ablauf der Nachfrist nicht abgesandt/erbracht worden sind. Nur wenn die bereits erbrachten Teilleistungen für den Auftraggeber ohne Interesse sind, ist er zum Rücktritt vom gesamten Vertrag berechtigt. Mehr- oder Minderlieferungen werden möglichst vermieden, können jedoch bis zu 20% nicht beanstandet werden.

§ 6 Verpackung und Versand
Ware, die nach Gewicht verkauft wird, wird brutto für netto verwogen und berechnet. Für Ware, die nach Stückzahl berechnet wird, wird keine Verpackung in Rechnung gestellt, sofern es sich nicht um eine besondere Verpackung handelt. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl auf Gefahr des Käufers. Wenn nichts anderes vereinbart ist, liefern wir Sendungen ab 750,00 EUR Waren-Nettowert „frei Haus“. Bei Sendungen unter 750,00 EUR Waren-Nettowert geht die Fracht zu Lasten des Käufers. Mehrkosten für Expressgut sowie Portokosten gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers.

§ 7 Qualitäten
Die Papier- und Folienqualitäten sind von den verfügbaren Rohstoffen abhängig. Abweichungen in Qualität, Färbung, Abmessung und Gewicht sind kein Grund zur Beanstandung, sofern die nachstehend aufgeführten Toleranzen nicht über- bzw. unterschritten werden:
Folienstärke: +/– 20 %
Papiergewicht: +/– 5 %
Rollenbreite: +/– 5 mm
Bogenformat: +/– 5 mm
Papierbeutel in Breite, Höhe und Tiefe: +/– 3 mm
Tragetaschen in Breite, Höhe und Tiefe: +/– 5 %
§ 8 Gewährleistung
Treten an der zu erbringenden Leistung erhebliche Mängel auf, ist dem Verkäufer grundsätzlich das Recht der Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung umfaßt nach der Wahl des Verkäufers die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache. Schlägt die oben beschriebene Art der Nacherfüllung fehl, dann stehen dem Auftraggeber die dafür vorgesehenen gesetzlichen Ansprüche zu. Nacherfüllung ist vom Verkäufer nur bei erheblichen Mängeln geschuldet. Unerheblich ist ein Fehler insbesondere dann, wenn lediglich ein Anteil von 3 % der Gesamtmenge zu beanstanden ist, gleichgültig ob der Mangel im Material, in der Verarbeitung oder im Druck liegt. Mängel sind spätestens innerhalb einer Woche nach Warenempfang schriftlich anzuzeigen.

§ 9 Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen; er wird in diesem Falle den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung unverzüglich informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Befindet sich der Käufer mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Zahlungen durch Wechsel bedürfen vorheriger Vereinbarung. Die Spesen des Wechsels gehen zu Lasten des Wechselgebers. Skonto-Abzüge sind bei Zahlungen mittels Wechsels nicht zulässig. Leistet der Auftraggeber keine fristgerechte Zahlung, ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins gem. §1 DÜG zu beanspruchen. Dem Auftraggeber ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Verzugsschaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Gegenansprüche des Verkäufers kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtmäßiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüche aus dem selben Vertragsverhältnis beruht. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ansprüche aus den Geschäftsbeziehungen abzutreten.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen in voller Höhe abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogener. Der Verkäufer ist berechtigt, jederzeit die Herausgabe der ihm gehörenden Gegenstände zu verlangen, insbesondere die Rechte auf Aussonderung oder Abtretung des Anspruchs auf die Gegenleistung im Insolvenzverfahren geltend zu machen, wenn die Erfüllung seiner Forderungen durch den Käufer gefährdet ist, insbesondere über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder sich dessen Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie Pfändungen der Liefergegenstände durch den Verkäufer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen der Vorbehaltsware oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter in die Rechte des Verkäufers hat der Käufer ihn unverzüglich zu benachrichtigen und in Abstimmung mit ihm alles Erforderliche zu tun, um die Gefährdung abzuwenden. Soweit es zum Schutz der Vorbehaltsware angezeigt ist, hat der Käufer auf Verlangen des Verkäufers Ansprüche an ihn abzutreten. Der Käufer ist zum Ersatz aller Schäden und Kosten – einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten – verpflichtet, die dem Verkäufer durch Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist im Sinne des HGB´s, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist 76437 Rastatt, Deutschland ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeit. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.